Unbebautes Bauland
Grundstücke innerhalb einer Bauzone – mit oder ohne vorhandene Projektunterlagen.
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Grundstück und Bauland / Zürich
Wir prüfen bebaute und unbebaute Grundstücke, Bauland und Liegenschaften mit Landreserve – direkt und unabhängig davon, ob bereits ein Projekt besteht.
01 / Ausgangslage
Eine erste Beurteilung beginnt mit der heutigen Situation. Dafür ist weder ein fertiges Projekt noch ein bestimmtes Entwicklungspotenzial Voraussetzung.
Grundstücke innerhalb einer Bauzone – mit oder ohne vorhandene Projektunterlagen.
Liegenschaften mit bestehendem Wohn-, Gewerbe- oder gemischtem Gebäudebestand.
Parzellen mit freien Flächen oder einer noch nicht vollständig genutzten Ausgangslage.
Grundstücke mit Vorprojekt, Baugesuch oder bereits erteilter Baubewilligung.
02 / Prüfung
Lage, Grösse, Erschliessung und heutige Bebauung
Bauzone, geltende Vorgaben und vorhandene Unterlagen
Gewünschter Zeitrahmen und persönliche Ausgangslage der Eigentümerschaft
03 / Ablauf
Adresse oder Parzellennummer und wenige Eckdaten reichen für den Erstkontakt.
Teilen Sie uns Lage, ungefähre Fläche und Ihre Kontaktdaten mit.
Wir ordnen Bestand, Grundstück und verfügbare Planungsunterlagen persönlich ein.
Bei gegenseitigem Interesse stimmen wir weitere Unterlagen, Besichtigung und Vorgehen direkt ab.
04 / Region und Erfahrung
Unser Fokus liegt auf Grundstücken im Kanton Zürich – von der Stadt und der Agglomeration bis zu den Zürichseegemeinden Kilchberg, Rüschlikon und Thalwil. Ob unbebautes Bauland, eine Parzelle mit bestehendem Haus oder eine Landreserve: Für die erste Prüfung braucht es kein ausgearbeitetes Bauprojekt.
Bebaute Liegenschaften in Kilchberg und Kloten gehören zu unserem Portfolio.

Bebaute Liegenschaft am Zürichsee.

Bebaute Liegenschaft im Zürcher Unterland.
05 / Fragen
Nein. Wir prüfen unbebaute Parzellen ebenso wie Grundstücke mit einem bestehenden Gebäude. Auch eine ältere oder sanierungsbedürftige Liegenschaft kann angeboten werden.
Nein. Eine Studie, ein Vorprojekt oder eine Baubewilligung ist für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich. Vorhandene Unterlagen beziehen wir in die Prüfung ein.
Für den Erstkontakt genügen Adresse oder Parzellennummer, ungefähre Grundstücksgrösse und Ihre Kontaktdaten. Hilfreich sind vorhandene Pläne, Angaben zur Bauzone und allfällige Projektunterlagen. Sie müssen für die Anfrage keine neue Studie erstellen lassen.
Ja. Die Zürichseegemeinden gehören zu unserem regionalen Fokus. Wir prüfen auch Grundstücke in der Stadt Zürich und im übrigen Kanton Zürich; entscheidend ist die individuelle Ausgangslage.
Wir beurteilen Grundstücke individuell nach Lage, heutiger Nutzung und Ausgangslage. Für die erste Kontaktaufnahme nennen wir bewusst keine pauschale Mindestgrösse.
Ja. Für eine vertrauliche Erstprüfung ist keine öffentliche Vermarktung erforderlich. Bei gegenseitigem Interesse besprechen wir Unterlagen, Besichtigung und die nächsten Schritte persönlich.
06 / Kontakt
Teilen Sie uns Ort oder Parzellennummer mit. Wir melden uns für die weitere Prüfung persönlich bei Ihnen.
Angaben übermitteln+41 44 485 40 60